GESCHÄFTS-
ORDNUNG
Geschäftsordnung Jugendparlament Bramsche
Zusammensetzung /Wahlberechtigte
- Das Jugendparlament besteht aus elf Abgeordneten.
- Die Wahlberechtigten befinden sich im Alter zwischen zwölf und 20 Jahren.
- Die Kandidat*innen selbst sollen mindestens 14 Jahre und höchstens 18 Jahre alt sein, Stichtag ist der 30.06. des Wahljahres.
- Wahlberechtigte und Kandidat*innen müssen ihren Wohnsitz in Bramsche haben oder in Bramsche zur Schule gehen.
Dauer der Amtszeit
- Die Abgeordneten sind für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Niederlegung des Amtes wird auf Grundlage des Wahlergebnisses nachgerückt.
Häufigkeit der Treffen
- Das Jugendparlament trifft sich üblicherweise am zweiten Freitag im Monat um 16:00 Uhr im Jugendtreff Gartenstadt.
Handlungskompetenzen
- Innerhalb des Jugendparlaments sind nur die gewählten Abgeordneten stimmberechtigt.
- Ab sieben anwesenden Abgeordneten ist das Jugendparlament beschlussfähig.
- Für eine Mehrheit müssen mindestens fünf Abgeordnete stimmen.
Etat
- 3000€ pro Jahr
Transparenz
- Es besteht eine Rechenschaftspflicht bezüglich der Etatmittel.
- Ein*e festgelegte*r Protokollant*in fertigt ein Protokoll an, das auf der Homepage des Jugendparlaments veröffentlicht wird.
Ausrichtung
- Das Jugendparlament arbeitet überparteilich. Die Themenwahl ist frei.
Räumliche Anbindung
- Das Jugendparlament hat seine „Heimat“ im Jugendtreff in der Gartenstadt.
Zusammenarbeit mit Projekt „Schüler in die Kommunalpolitik“
- Inhaltlich soll es zu einer möglichst intensiven Zusammenarbeit mit dem Projekt „Schüler in die Kommunalpolitik“ kommen.
Begleitung
- Hauptamtliche Begleitung durch die Stadtjugendpflege Bramsche / Geschäftsstelle.