GESCHÄFTS-

ORDNUNG

Geschäftsordnung Jugendparlament Bramsche

Zusammensetzung /Wahlberechtigte

  • Das Jugendparlament besteht aus elf Abgeordneten.
  • Die Wahlberechtigten befinden sich im Alter zwischen zwölf und 20 Jahren.
  • Die Kandidat*innen selbst sollen mindestens 14 Jahre und höchstens 18 Jahre alt sein, Stichtag ist der 30.06. des Wahljahres.
  • Wahlberechtigte und Kandidat*innen müssen ihren Wohnsitz in Bramsche haben oder in Bramsche zur Schule gehen.

Dauer der Amtszeit

  • Die Abgeordneten sind für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Niederlegung des Amtes wird auf Grundlage des Wahlergebnisses nachgerückt.

Häufigkeit der Treffen

  • Das Jugendparlament trifft sich üblicherweise am zweiten Freitag im Monat um 16:00 Uhr im Jugendtreff Gartenstadt.

Handlungskompetenzen

  • Innerhalb des Jugendparlaments sind nur die gewählten Abgeordneten stimmberechtigt.
  • Ab sieben anwesenden Abgeordneten ist das Jugendparlament beschlussfähig.
  • Für eine Mehrheit müssen mindestens fünf Abgeordnete stimmen.

Etat

  • 3000€ pro Jahr

Transparenz

  • Es besteht eine Rechenschaftspflicht bezüglich der Etatmittel.
  • Ein*e festgelegte*r Protokollant*in fertigt ein Protokoll an, das auf der Homepage des Jugendparlaments veröffentlicht wird.

Ausrichtung

  • Das Jugendparlament arbeitet überparteilich. Die Themenwahl ist frei.

Räumliche Anbindung

  • Das Jugendparlament hat seine „Heimat“ im Jugendtreff in der Gartenstadt.

Zusammenarbeit mit Projekt „Schüler in die Kommunalpolitik“

  • Inhaltlich soll es zu einer möglichst intensiven Zusammenarbeit mit dem Projekt „Schüler in die Kommunalpolitik“ kommen.

Begleitung

  • Hauptamtliche Begleitung durch die Stadtjugendpflege Bramsche / Geschäftsstelle.